Lapidarium Bad Vilbel - Dortelweil

Dieses Lapidarium umfasst 6 historische Grenzsteine der alten Dortelweiler Gemarkungsgrenze sowie 5 historische Gütersteine aus Dortelweil und Gronau.

Diese Zeugen der Vergangenheit wären durch Baumaßnahmen verloren gegangen, wären sie nicht durch aufmerksame Bürger gesichert worden. Auf Initiative des Ortsbeirats Dortelweil entstand dieses Lapidarium.

 

Standort: Georg Mutz Platz 6, 61118 Bad Vilbel

 

 

Die Territorialgeschichte von Dortelweil

Dortelweil gehörte von 1292 bis 1866 der Stadt Frankfurt. Mit der preußischen Annexion Frankfurts im Jahre 1866 kam es zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt. 1918 wurde aus dem Großherzogtum der Volksstaat Hessen, der bis Ende des 2. Weltkrieges 1945 bestand.
Dortelweil war eines der 10 sogenannten Frankfurter Dörfer. Die anderen ursprünglich zur Freien Reichsstadt Frankfurt gehörenden Orte (Bonames, Bornheim, Hausen, Nieder-Erlenbach, tlw. Niederrad, tlw. Niederursel, Oberrad, Sulzbach und Soden) wurden zum Teil bereits 1816 anderen Territorien zugeschlagen.

Bei Änderung der Herrschaft wurden häufig alte Wappen und Initialen entfernt und durch neue ersetzt. Dies war bei den Grenzsteinen 5 und 6 der Fall.

 
Bedeutung der Inschriften auf den historischen Grenzsteinen

CC = Commende Kloppenheim (Deutscher Orden)
F = Freie Reichsstadt Frankfurt
GH = Großherzogtum Hessen-Darmstadt
KP = Königreich Preußen
V = Vilbel

 

 

 

Alte Gütersteine markierten häufig die Grenze von Ländereien adeliger, kirchlicher oder klösterlicher Grundbesitzer. In Frankfurt und Umgebung hatten auch die öffentlich-mildtätigen Stiftungen der Stadt großen Besitz. Zu den großenStiftungen zählten der Allgemeine Almosenkasten, das Hospital zum Heiligen Geist,das St. Katharinen- und Weißfrauenstift, das Wiesenhüttenstift und die Waisenhausstiftung.

 

Die Initialen auf den Gütersteinen waren meist die Anfangsbuchstaben der Grundeigentümer. Ein möglicher Grund für die Gütersteine war, dass die Landgüter von Adel und Geistlichkeit zehntfrei waren. Dass also beim Ernten der Feldfrüchte durch den Zehntpächter diese Grundstücke verschont werden mussten.