Fotogalerie

Hier stellen wir Ihnen einige der schönsten Grenzsteine aus Hessen vor.
 

Dreimärker Oberulrichberg

 

Der Dreimärker zeigt auf der Südseite das Fuldaer Stiftskreuz und den Namen des Fuldaer Fürstabtes Adolphus von Dalberg (Amtzeit 1726 bis 1737), dazu die Zahl 60 über dem Wappen und unterhalb die Jahresangabe 1730. Auf der Westseite ist das Wappen der Freiherren von Riedesel, der Eselskopf mit drei Blättern und der Jahreszahl 1730 versehen. Nach 1866 wurde GH für das Großherzogtum Hessen eingeschlagen. Auf der Ostseite ist das Wappen der Landgrafschaft Hessen mit dem Hessischen Löwen und den Hanauschen Sparren eingeschlagen. Unterhalb des Wappens befindet sich die Jahresangabe 1730 und oberhalb wurde nach 1866 KP für das Königreich Preußen eingeschlagen. Der Dreimärker ist heute noch gültiger Grenzpunkt der Kreisgrenzen Vogelsbergkreis/Main-Kinzig-Kreis zwischen der Gemeinde Freiensteinau (Gemarkung Holzmühl) und der Stadt Steinau an der Straße (Gemarkungen Neustall und Hintersteinau).

Text und Bilder: Obmann Wilfried Greulich, Freiensteinau, Obmann Mattias Herbert, Weidenau

Landesgrenzstein Nr. 522

 

Der Landesgrenzstein Nr. 522 wurde nach 1806 und vor 1810 gesetzt und bildete die Grenze zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Bayern. Die Abbildungen zeigen den hessischen Löwen und auf der gegenüberliegenden Seite das Bayrische Wappen mit Krone. Der Stein steht am Waldrand im Gebüsch in der Gemarkung Harreshausen, einem Ortsteil von Babenhausen.

Text und Bilder: Obmann Helmut Schroth, Babenhausen

Grenzstein Adelsgeschlecht von Löwenstein/Peterstiftstein

 

Aufgrund von jahrelangen Grenzstreitigkeiten wurde am 13. Juli 1535 die Grenze der kurmainzischen Stadt Fritzlar und dem Adelsgeschlecht „von Löwenstein“ zwischen der „Hintermark“ (heutige Stadtwald Fritzlar) und dem Junkern-Kessel (Besitz derer von Löwenstein) mit zehn Grenzsteinen neu vermarkt. Der Stein zeigt auf einer Seite das Mainzer Rad als Zeichen der Stadt Fritzlar und auf der anderen Seite den Löwensteiner Löwen. Heute existieren nur noch vier dieser Steine, einer davon steht vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Wenzigerode. Die verantwortlichen „Obrigkeitsvertreter“ dieser Steinsetzung waren Ritter Christoffel von Habsburg, mainzischer Rat und Amtmann zu Dieburg, Kanoniker Kaspar von Mansbach, Kommissar zu Fritzlar und Johann von Hertingshausen, Amtmann zu Amöneburg. Standort: Östlich von Bad Zwesten-Wenzigerode im Schwalm-Eder-Kreis.

Petersstiftstein


Der Petersstiftstein aus dem Jahr 1542 war Grenzstein zwischen den Besitztümern des Petersstift zu Fritzlar und der kurmainzischen Stadt Fritzlar. Der Petersstift (Dom zu Fritzlar) hatte eigene, von der mainzischen Stadt Fritzlar unabhängige Besitztümer. Dadurch gab es regelmäßig Streit hinsichtlich der hohen und niederen Jagd und der Forst- und Huterechte. Aus diesem Grund wurde 1542 die Grenze mit neuen Steinen versehen. Sie zeigen auf der einen Seite den heiligen Petrus mit dem „Him- melschlüssel“ (Zeichen des Petersstift) und auf der anderen Seite das Mainzer Rad (Zeichen der kurmainzischen Stadt Fritzlar). Noch heute existieren vierzehn dieser Steine, drei davon stehen im Lapidarium am Regional-Museum Fritzlar. Standort: Westlich von Fritzlar-Rothelmshausen im Schwalm-Eder-Kreis.

Text und Bilder: Helmut Most, Obmann für den Altkreis Fritzlar-Homberg

Zehntstein

 

Der imposante Buntsandstein gehört zur einer Grenzlinie in Eltville am Rhein, Gemarkung Sonnenberg. Er trennte die Zehntgebiete zwischen dem Petersstift in Mainz und dem benachbarten Victorstift in der Nähe von Weisenau bei Mainz, welches 1803 aufgelöst wurde. Von Steinen dieser Ausprägung sind vor Ort fünf Stück, an an- derer Stelle zwei Steine erhalten. Die zum Besitztum des Petersstiftes gehörige Seite trägt die gekreuzten Schlüssel als Symbol mit Jahreszahl. Die Lage der Fläche des Victorstiftes wird durch das V repräsentiert. Die Steine tragen zusätzlich eine fortlaufende Nummerierung (hier: 14), was die heutige Zuordnung zu historischen Karten sehr erleichtert. Der Weinzehnte wurde durch sog. Dezimatoren erfasst, die bei der Weinlese tätig wurden. Er konnte in Form von Trauben, Most oder schließlich Wein erhoben werden. Im Rahmen der Flurbereinigung wurden die Steine geborgen und nahe des ursprünglichen Standortes neu gesetzt. Die Fotos zeigen den Stein nach der Neusetzung in 2011.

Text und Bilder: Volker Post, Obmann für den Altkreis Rüdesheim

 

Dreiherrenstein

 

Im Krofdorfer Forst (Gemeinde Wettenberg), nur wenige hundert Meter nordwestlich des Waldhauses findet man den „Dreiherrenstein“. Er wurde 1669 an der Grenze zwischen den Landgrafschaften Hessen-Darmstadt und Hessen-Cassel gesetzt. Im Süden kam das Fürstentum Nassau-Weilburg hinzu. Von den drei Herren HD, HC und NW erhielt er den Namen. In späteren Jahren kamen infolge der territorialen Entwicklung weitere Grenzsteine hinzu. Im Jahr 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum Hessen. Durch den Frieden von 1815 und die Beschlüsse des Wiener Kongresses ging das Fürstentum Nassau-Weilburg an das Königreich Preußen. Der zuletzt gesetzte Grenzstein No 241, KP GBF = Gleiberger Forst, GH KRB = Krumbach ist heute noch die rechtmäßige Grenze.

Text und Bilder: Obmann Ernst Döpfer, Biebertal-Fellingshausen

 

Abgelöststein

 

Auf der Wegscheide an der heutigen Grenze zwischen dem Kreis Bergstraße und dem Odenwaldkreis, steht dieser Grenzstein, ein Vertreter mehrerer solcher einmaligen Grenzmarken. Der Mainzer Erzbischof und Kurfürst Dieter II. von Isenburg verpfändete das Amt Starkenburg 1461 in der Stiftsfehde für 100.000 Gulden an den Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz, der das Pfandgebiet durch mächtige Grenzsteine abgrenzen ließ. Sie tragen die Pfalz-Wittelsbacher Rauten als Zeichen seiner über diesen Raum ausgeübten Herrschaft. Die Pfandschaft endete erst 1623 mit der Rückeroberung des Amtes im Dreißigjährigen Krieg durch die kaiserlichen Trup- pen und der Rückzahlung der Pfandsumme. Der Westfälische Friede (1648) und der Bergsträßer Rezess von 1650 bestätigten das Ende der Pfandschaft im Jahr 1623 reichsrechtlich. Nach der Rückkehr der verpfändeten Gebiete an Mainz scheint das Erzbistum die Kosten für eine neue Steinsetzung gescheut zu haben und ließ auf die vorhandenen alten Steine unter dem Pfälzer Rautenwappen das Mainzer Rad und die Jahreszahl 1650 einmeißeln sowie dazu das Wort „abgelost“. (für die Ablösung der Pfandschaft) setzen.

Text und Bilder: Obmann Dr. Peter W. Sattler, Mossautal

Nassauischer Dreieckspunkt

 

Die Landestriangulation des ehemaligen Herzogtums Nassau wurde im Zeitraum von 1853 bis 1863 unter der Leitung des aus Heidenrod-Kemel gebürtigen Geometers Friedrich Wagner durchgeführt. Die Dreieckspunkte I. Ordnung sind seinerzeit mit mächtigen Trachytpfeilern vermarkt und mit unterirdischer Platte gesichert worden. Die Pfeiler hatten einen quadratischen Querschnitt von 37,5 cm x 37,5 cm, waren 2,25 m lang und ragten etwa 1,30 m aus dem Boden. Auf der Kopffläche befand sich ein Kreuzschnitt, der das Zentrum des Dreieckspunktes markierte. Auf der nach Norden gerichteten Steinseite befand sich ein auf der Spitze stehendes Dreieck und darunter eine römische I. Auf der Südseite des Steinpfeilers war der Name des Dreieckspunktes eingemeißelt. Der Dreieckspunkt I. Ordnung „Jaegerhorn“ bei Rüdesheim wurde im Jahr 1854 vermarkt und ist 2013 vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation restauriert worden. Es handelt sich um den einzigen nassauischen Trachytpfeiler I. Ordnung, der in Hessen noch an seinem ursprünglichen Standort erhalten ist.

Breubergisch-Erbachischer Grenzstein

 

Der aus dem Jahr 1484 abgebildete Stein trennte die Herrschaft Breuberg von der Grafschaft Erbach. Der vorzüglich erhaltene Buntsandstein zeigt auf seiner Südseite das Stammwappen der Grafen von Erbach (drei sechsstrahlige Sterne) und die in spätgotischer Schrift eingehauene Jahreszahl 1484. Auf der Nordseite sind die beiden horizontalen Balken als Wappen der Edelfreien von Breuberg zu sehen. Obenauf ist ein breites Kreuz eingehauen, dessen Längsbalken zur Südseite, dem Erbacher Wappen hin, ausgerichtet ist. Der Stein befindet sich in der Gemarkung Bad König, Am Wacholderberg.

Text und Bilder: Obmann Reinhold Müller, Bad König

 

Wetzlarer Hauptstein

 

Wetzlar, bis 1803 eine von vier hessischen Reichsstädten, wurde nach dem Wiener Kongreß als erstes Gebiet in Hessen preußisch. Die Reichsstadt war seit dem Mittelalter von einer Landwehr mit Gräben, Dornhecken und zwei Landtürmen umgeben. In der Landwehr standen Grenzsteine der Reichsstadt in unterschiedlicher Größe und von unterschiedlichem Alter. Das Bild zeigt einen der fünf noch erhaltenen Hauptsteine von 1776 mit der Aufschrift St W für Stadt Wetzlar. Diese vornapoleonischen Grenzsteine ragen 70x30x25 cm aus der Erde und bestehen aus dem regionaltypischen Lahn-Marmor. Das Gebiet um Wetzlar war territorial stark zersplittert, so hatte die Reichsstadt gemeinsame Grenzen zu Hessen-Darmstadt, Nassau-Weilburg, Solms-Braunfels und zum reichsunmittelbarem Kloster Altenberg. Nach der Gebietsreform der 1970er-Jahre wurden Stadtteile nach Wetzlar integriert, die über Jahrhunderte Ausland zueinander gewesen waren. Standort: Lahnaue bei Wetzlar. Hinweis: Der Stein ist nicht zugänglich, ein weiteres Exemplar steht im Wetzlarer Grenzstein-Lapidarium an der Stadthalle/Stadtmauer.

Text und Bilder: Obmann Daniel Singer, Wetzlar

 

Stein des Deutschordenshofes / Wappenstein

 

Stein des Deutschordenshofes
Der Stein (Nr.49) ohne Jahreszahl trägt neben dem eingemeißelten M (Merzhausen) und R (Rosenthal) unter dem M das eingemeißelte Tatzenkreuz mit den sich verbreiternden Balkenenden. Er steht an der ehemaligen Nordgrenze des Deutschordenshofes. Heute dient er im Naturschutzgebiet „Merzhäuser Teiche“ als Gemarkungsstein an der Südgrenze der Stadt Rosenthal, die zugleich die Kreisgrenze der Landkreise Waldeck-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf bildet.

 

Wappenstein
Der Wappenstein der Hessischen Landgrafen mit dem Hessischen Löwen trägt die Nr.10, die Inschriften HH = Hospital Haina und die Jahreszahl 1777. Er dient als Grenzmal zwischen Stiftungsforsten Kloster Haina und dem Wolkersdorfer Forstamt Burgwald (Hessenforst).

Text und Bilder: Obmann Helmuth Vaupel, Rosenthal

 

Fischstein

 

Actum auf der Hochfürstlich Fuldischen und Hochgräflich Hanauischen Gräntz, den 8. Juny 1720 - Von dem Einfluß in die Steinauerbach biß etwas über des Walthers Müllers Wehr ein Fischstein gesetzt, auf dessen jeder Seithen ein Fisch mit der Jahreszahl 1719 gezeichnet worden, allwo die Fischereipacht des Hochgräflich Hanauischen Ambtes endet und die des Hochstiffts Fulda anfängt.

Text und Bilder: Obmann Horst Brand, Steinau

 

Königreich Preußen / Hessen-Nassau

 

Der Grenzstein mit der laufenden Nummer 137 und den Buchstaben KP (Königreich Preußen) und GTB (Gemeinde Tiefenbach) wurde ca. 1820 an die Grenze gesetzt. Er besteht aus dem in der Region vorkommenden Diabastuff (Schalstein). Nebenan befindet sich ein Basaltfindling, der bei der ersten Grenzsteinsetzung 1493 vermarkt wurde. Beide gehören zu einer mittelalterlichen Grenze zwischen den Grafschaften Solms-Braunfels und Nassau-Weilburg. Im Jahre 1737 wurde Nassau-Weilburg in den Reichsfürstenstand erhoben, das gleiche geschah für Solms-Braunfels 1742. Nachdem 1493 die erste Grenzsteinsetzung (Findlinge) erfolgte, wurden nach 1742 neue Grenzsteine ohne fortlaufende Nummerierung mit Buchstaben (SB = Solms- Braunfels und NW = Nassau-Weilburg) gesetzt. Von diesen Grenzsteinen sind leider nur noch wenige Exemplare vorhanden. In napoleonischer Zeit entstand 1806 das Herzogtum-Nassau, dem auch zunächst Solms-Braunfels angegliedert wurde. Somit war diese Grenze bis 1815 keine Landesgrenze mehr. Auf dem Wiener Kongress zog man die Grenzen in Mittelhessen neu. 1816 wurden die ehemaligen Gebiete von Solms-Braunfels Teil des Königreichs Preußen und die Grenze wieder Landesgrenze, diesmal zum Herzogtum Nassau. Seit 1866 war das Herzogtum Nassau preußisch, die Grenze zunächst (bis 1932) noch die Teilung zwischen den preußischen Regierungsbezirken Koblenz, zu dem der Kreis Wetzlar gehörte, und Wiesbaden, zu dem der 1867 entstandene Oberlahnkreis gehörte. Seit 1932 ist es eine Kreisgrenze - zunächst zwischen dem Oberlahnkreis und dem Kreis Wetzlar, seit 1974 zwischen dem Kreis Limburg-Weilburg und dem Lahn-Dill-Kreis.

Text und Bilder: Obmann Gerd Mathes, Braunfels-Tiefenbach